Nachbar an neuem Zaun beteiligen?

Auf der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn steht ein alter Jägerzaun. Diesen möchte ich gegen einen 1,20 m hohen Stabgitterzaun austauschen. Muss ich meinen Nachbarn über diese geplante Maßnahme informieren? Wenn ja, wie lange hat er Bedenkzeit daran mitzuwirken? Wenn er nicht mitwirken möchte, kann ich ihn trotzdem an den Kosten beteiligen? Brauche ich dafür eine Baugenehmigung?

Bei Ihrer Fragestellung zur Mitwirkung und Kostenbeteiligung durch den Nachbarn denken Sie wahrscheinlich an Bestimmungen über die Errichtung von Einfriedigungen, die das Nachbarrechtsgesetz NRW enthält. Dort ist in der Tat geregelt, dass die Mitwirkung bei der gemeinsamen Grenzeinrichtung von dem Grundstücksnachbarn verlangt werden kann, der Nachbar hierbei eine Bedenkzeit von zwei Monaten hat und die Kosten der Einfriedigung hälftig getragen werden. Dies trifft allerdings nur auf Grundstücke im Innenbereich zu und auf solche, die in einem...