Nach Kataster oder Luftbild?

Ein Nachbar hat seit 2003 mein Grünland, 12 ha, gepachtet. Die ersten Jahre hat er die Pacht nach Katastergröße bezahlt. 2009 hat er nach Luftaufnahme und 2010 gar nichts mehr überwiesen. Er meint, er habe früher zu viel bezahlt und wolle dies zunächst verrechnen. Darf er das? Kann ich ihm verbieten, die Fläche zu betreten oder zu mähen?

Bei Grundstückspachtverträgen wird die Pacht nach der Größe des Grundstücks bemessen. Als Grundstück bezeichnet man den „abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragen ist“. Entscheidend ist also für das selbstständige Grundstück die Eintragung im Grundbuch. In der Regel entspricht dies den Angaben im amtlichen Kataster.

Jedoch besteht für die Parteien durchaus die Möglichkeit, nur einen Teil eines solchen selbstständigen Grundstücks zu verpachten. So ist es...