Muss der Grenzzaun weg?

Auf meiner Fläche, 1000 m2, stehen bis 12 m hohe Tannen. Bei einer Neuvermessung kam heraus, dass die Zäune der zwei angrenzenden Gärten auf meinem Grund stehen. Beide Nachbarn haben zugesagt, dass bei einem Besitzerwechsel die Zäune richtig gesetzt werden. Jetzt hat es einen Besitzerwechsel gegeben, aber der Zaun steht immer noch 1,10 m auf meiner Fläche.

Ihr neuer Nachbar darf den Zaun auf seinem Grundstück entlang der Grenze errichten. Dies bedeutet, dass der Zaun vollständig auf seinem eigenen Grundstück gebaut werden muss und an keiner Stelle die Grenze zu Ihrer Fläche überschreiten darf.

Eine Errichtung auf der gemeinsamen Grenze wäre nur zulässig, wenn beide Grundstücke...