Muss Bahn Hecke stutzen?

Ich habe die Bundesbahn gebeten, die Hecke zwischen der Bahntrasse und meinem Acker zurückzuschneiden. Ein Mitarbeiter meinte, die Bahn dürfe das gar nicht. Die seitlichen Eigentümer müssten die Nachteile dulden. Gilt hier nicht das Nachbarrechtsgesetz?

Die Auskunft des Mitarbeiters trifft zu. Die Sträucher stehen auf dem Bahndamm, der zum Bahnkörper gehört. Das Allgemeine Eisenbahngesetz sowie die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung sehen zwar eine Pflege- und Unterhaltungspflicht der Deutschen Bahn bzw. des Bahninfrastrukturunternehmens vor. Hierzu gehört auch eine Vegetationskontrolle auf den Bahnanlagen, die jedoch...