Müssen wir die Fichten fällen?

Vor 30 Jahren hat mein Vater im Abstand von 1 m zur Grenze Fichten gepflanzt. Auf dem Nachbargrundstück befand sich ein Stall. Dann wurde die Hofstelle verkauft. Der neue Nachbar hat den Stall umgebaut zu Wohnungen. Jetzt bemängelt er den Nadelwurf. Zudem könnten die Bäume bei Sturm auf sein Haus fallen. Sind wir verpflichtet, die Fichten zu fällen?

Ihr Vater hat damals den gesetzlichen Grenzabstand für Bäume nicht eingehalten. Dies spielt heute aber keine Rolle mehr, da die Fichten Bestandsschutz genießen. Da es sich um stark wachsende Bäume handelt, hätte Ihr Vater vor 30 Jahren bei der Pflanzung einen Grenzabstand von 4 m einhalten müssen. Wurde das Nachbargrundstück damals landwirtschaftlich etwa als Acker genutzt, hätte er sogar einen Abstand von 6 m beachten müssen.

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