Mit Grenzmauer wie viel Grenzabstand?

Ich wohne im Innenbereich und zum Nachbargrundstück steht mein Grenzzaun, der auf meinem Grundstück steht. Der Nachbar hat sich damals nicht daran beteiligt. Nun möchte ich eine Mauer erstellen lassen, die an der höchsten Stelle etwa 1,80 m hoch sein wird. Die Mauer wird gestuft sein, sodass sie auch gut aussieht. Welchen Grenzabstand muss ich einhalten? Darf ich sie direkt an den Zaun setzen?

Nach § 6 Abs. 10 der Landesbauordnung von NRW können Mauern bis zu einer Höhe von 2 m direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Ein Problem anderer Natur könnte sich nach den Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes von NRW ergeben, wenn nach § 32 Abs. 1 Nachbarrechtsgesetz NW (NachbGNW) eine Einfriedigungspflicht für Ihr Grundstück besteht.

Liegen zwei Grundstücke neben­einander innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, ist der jeweilige Eigentümer des Nachbargrundstücks verpflichtet, eine gemeinsame Einfriedigung zu errichten, wenn der andere...