Mit Eichenpfählen Grenze markieren?

Wir haben unseren Acker einmessen lassen. Es kam heraus, dass die Eigentumsgrenze nicht mit der Bewirtschaftungsgrenze übereinstimmt. Die richtige Grenze möchten wir nun mit zwei Eichenpfählen markieren, was den Nachbarn stört. Er meint, wir müssten mit den Pfählen 0,50 m Abstand halten. Stimmt das?

Ihr Nachbar hat kein Recht, von Ihnen die Einhaltung eines Grenzabstandes zu verlangen. Zwar gibt es für die Kennzeichnung von Grenzsteinen mittels Pfählen keine gesetzliche Abstandsregelung. Da es um die Bewirtschaftung der Flächen geht und jeder Besitzer ein Interesse hat, seinen Acker bis an die Flurstücksgrenze mit landwirtschaftlichem Gerät bearbeiten zu können, ist es zulässig, für die Standorte der Pfähle auf die Vorschriften zurückzugreifen, die es für den Standort von Zäunen gibt.

Nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW darf ein Zaun auf der Flurstücksgrenze errichtet werden,...