Wochenblatt-Leserin Viktoria M. in B. fragt: Wir bewirtschaften in diesem Frühjahr erstmals eine für uns neue Fläche. Sie grenzt an die Gärten eines Baugebietes. Welche Abstände muss ich bei Düngungs- bzw. Pflanzenschutzmaßnahmen einhalten?
Rat weiß Andrea Claus-Krupp, Referentin für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sachkunde Fort- und Weiterbildung bei der Landwirtschaftskammer NRW: Grenzt eine landwirtschaftliche Fläche an die Gärten eines Baugebietes, müssen gemäß einer Bekanntmachung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Mindestabstände zu Flächen eingehalten werden, die von unbeteiligten Personen – Anwohnern und Umstehenden – genutzt werden. Diese Mindestabstände betragen 2 m bei der Behandlung von Flächenkulturen und 5 m bei der Behandlung von Raumkulturen (BVL 16/02/02 vom 27. April 2016). Entscheidend ist dabei die Ausrichtung der Düsen: Bei der Anwendung senkrecht nach unten beträgt der Abstand mindestens 2 m. Bei seitwärts oder nach oben gerichteter Anwendung beträgt der Mindestabstand 5 m.
Mindestabstände einhalten
Die Bekanntmachung des BVL nennt Grundstücke mit Wohnbebauung, privat genutzte Gärten sowie „Flächen, die für die Allgemeinheit“ bestimmt sind. Unter Letzteren versteht das Pflanzenschutzgesetz öffentliche Parks und Gärten, öffentlich zugängliche Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Zu diesen Flächen sind die Mindestabstände auch dann einzuhalten, wenn sich dort zum Zeitpunkt der Anwendung keine Personen aufhalten.
Zu öffentlichen Wegen ist nur dann dieser Mindestabstand einzuhalten, wenn sich dort Personen befinden, um sicherzustellen, dass diese unbeteiligten Dritte nicht in den Bereich der Mindestabstände gelangen. Dies lässt sich zum Beispiel durch eine zeitweilige Absperrung erreichen.
Weitere Empfehlungen für das Verhalten in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauungen, Gärten oder Personen sind im Flyer „Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ des BMEL zusammengestellt.
Für Düngungsmaßnahmen gibt es zu Gärten von Baugebieten keinerlei Mindestabstände. Besondere Sorgfalt und Rücksichtnahmen sollten dennoch oberste Priorität haben und auf eine exakte Einhaltung der Grenze sollte geachtet sowie nicht bis auf den letzten Zentimeter gedüngt werden.
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(Folge 14-2022)