Die Anhebung des Grundstücksniveaus auf der Nachbarfläche ist zulässig. Aufgrund des Ausmaßes und der Höhe der Schutzmauer benötigt Ihr Nachbar aber eine baurechtliche Genehmigung. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch mögliche Beeinträchtigungen für die anliegenden Grundstücke geprüft.
Grundsätzlich gilt: Der Nachbar hat solche Vorkehrungen zu treffen und zu unterhalten, dass ein Nachbargrundstück insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens nicht geschädigt wird. Dies bestimmen die baurechtlichen und nachbarrechtlichen Normen (§ 30 NachbG NRW).
Sie werden dem Nachbarn nicht verbieten können, die Mauer zu errichten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, auf eine ortsübliche Bauweise hinzuwirken. Die Behörde kann die Art und Weise der Errichtung im Rahmen der Baugenehmigung vorgeben.
Die Mauer dient der Sicherung der Bodenerhöhung, die ausschließlich auf dem Grundstück des Nachbarn vorgenommen wird. Deshalb muss er allein die Kosten tragen.