Massive Mauer an der Grenze?

Mein Hausgrundstück und das Grundstück (Resthof) des Nachbarn liegen im Außenbereich. Jetzt möchte der Nachbar an der Grenze eine bis zu 2 m hohe Mauer errichten, die ihm Sichtschutz gewährt. Ist so eine massive Einfriedung erlaubt? Wie weit muss er von der Grenze zurückbleiben?

Nach § 65 Abs. 1 Ziffer 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) darf auf einem Grundstück, das im Außenbereich liegt und bebaut ist, eine Einfriedung bis zu 2 m Höhe, an öffentlichen Verkehrsflächen jedoch nur bis zu 1 m Höhe über der Geländeoberfläche, errichtet werden. Es handelt sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben.

Der Begriff „Einfriedung“ ist in der BauO NW nicht definiert. Nach der Rechtsprechung ist darunter eine Anlage zu verstehen, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück...