Linde wegen Bauarbeiten fällen?

Wir möchten ein Haus bauen. 50 cm von der Grenze steht die Linde (Ø 50 cm) des Nachbarn. Die Krone wächst über unser Grundstück und wird die Bauarbeiten stören. Mein Nachbar will den Baum nicht fällen, auch einen Rückschnitt der Krone lehnt er ab. Was können wir tun?

Der Eigentümer eines Grundstücks kann Zweige, die vom Nachbargrundstück herüberragen, abschneiden. Doch zuvor muss er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben. Das Abschneiderecht (§ 910 BGB) sowie der Beseitigungsanspruch (§ 1004 BGB) bestehen nicht, wenn die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur kaum beeinträchtigen. Ihr Nachbar müsste in diesem Fall beweisen, dass die Äste seiner Linde Ihr Grundstück nicht beeinträchtigen.

Ob eine solche, nach...