Leitung entfernen?

1995 hatte ich dem Nachbarn gestattet, für sein Regenwasser eine Leitung durch meine Wiese zu ziehen, um so den öffentlichen Graben zu erreichen. Schriftlich wurde nichts festgehalten, es gibt auch keine Grundbucheintragung. Nun hat der Nachbar sein Haus aus Altersgründen verkauft. Darf ich die Leitung wieder entfernen?

Bei dem Gestattungsvertrag, den Sie mündlich mit Ihrem Nachbarn abgeschlossen haben, handelt es sich um eine Leihe. Leihe liegt nach § 598 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor, wenn der Verleiher dem Entleiher den Gebrauch einer Sache unentgeltlich gestattet. Sie haben Ihrem Nachbarn unentgeltlich die Durchleitung Ihres Grundstücks gestattet. Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. Sie aber haben keine feste vertragliche Zeit vereinbart.

Nach § 604 Abs. 2 BGB ist die Sache zurückzugeben, nachdem der Entleiher "den sich...