Gerichte haben bislang entschieden, dass der Laubfall wie auch der Samenflug natürliche Beeinträchtigungen sind. Die von ihnen ausgehenden Nachteile müssen die Nachbarn und die Allgemeinheit hinnehmen, es sei denn, die Nachteile, die etwa der Laubfall auf einem Nachbargrundstück verursacht, sind sehr massiv. Hier kommt es jedoch stets auf die Umstände des Falles an.
In Ihrem Einzelfall könnte die Beeinträchtigung in der Tat erheblich sein, weil das viele Laub möglicherweise einen Grabendurchlass verstopfen kann. Somit dürfte die Gefahr steigen, dass bei starkem Regen die angrenzenden Grundstücke überschwemmt werden. Deshalb sollten Sie sich unseres Erachtens an das Ordnungsamt oder Bauamt Ihrer Gemeinde wenden. Fragen Sie nach, ob die Mitarbeiter des Bauamtes den Graben regelmäßig in Augenschein nehmen und das Laub entfernen könnten. Bei etwas gutem Willen müsste dies möglich sein.
Ihren Nachbarn, den Besitzer der zwei Linden, werden Sie rechtlich nicht belangen können.