Landschaftsplan: Grenzabstand eingehalten

An meiner Ackergrenze wurde im Zuge der Umsetzung des Landschaftsplanes durch den zuständigen Kreis, beim Nachbarn eine etwa 200 m lange, dreireihige Heckenschutzpflanzung vorgenommen und entsprechend eingefriedet. Aufgrund dessen habe ich nun auch eine Anpflanzung vorgenommen – im Abstand von 0,50 m zur Grenze habe ich Lederhülsenbaum, Pyramidenpappel und Schwarznuss gepflanzt. Nun meint der Nachbar, ich hätte einen Abstand von 1 m zur Grenze einhalten müssen. Hat er recht?

Die Forderung Ihres Nachbarn, die Anpflanzung auf 1 m zurückzusetzen, ist nicht berechtigt. Es geht vorliegend nicht allein um die Frage, welcher Abstand beim Setzen von Pflanzenarten, die Sie gewählt haben, gegenüber einer landwirtschaftlich genutzten Fläche grundsätzlich einzuhalten ist. Die Besonderheit besteht vielmehr darin, dass auf der angrenzenden Nachbarfläche entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Anpflanzung vorgenommen worden ist, die in Umsetzung des Landschaftsplans erfolgt ist....