Lärchen durch Holzpolter beschädigt

Mein Nachbar hat seine Käferfichten ernten lassen. Der Forstunternehmer hat das Holz (schätzungsweise 350 fm) entlang des Weges an meine Lärchen gepoltert, wodurch die Bäume erheblich beschädigt worden sind. Der Forstunternehmer versicherte glaubwürdig, er habe das Stammholz auf Anweisung des Waldbesitzers dort gepoltert. Der Waldbesitzer streitet das ab. Von wem kann ich nun eine Entschädigung fordern?

Festzustellen ist zunächst, dass Ihnen gemäß § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Schadenersatzanspruch zusteht, weil Ihr Eigentum vorsätzlich oder fahrlässig geschädigt wurde.

Die Schadenersatzpflicht trifft in erster Linie den Täter. Nach § 830 BGB ist jeder Täter zum vollen Schadenersatz verpflichtet, wenn es mehrere Täter gibt. Anstifter und Gehilfen stehen dabei den Mittätern gleich.

Unzweifelhaft hat der Forstunternehmer durch seine Handlung (das Aufpoltern) Ihre Lärchen...