L-Steine direkt auf Grenze setzen?

Unsere Wiese liegt im Außenbereich (in Niedersachsen) und grenzt an ein neues Wohngebiet, welches aktuell bebaut wird. Die Bauherren wollen entlang der Grenze L-Steine setzen, da das gesamte Gebiet etwa 80 cm über das bestehende Niveau angehoben wird. Dürfen die L-Steine direkt auf die Grenze gesetzt werden und gibt es eine Höhenbegrenzung für die L-Steine?

Aufgrund Ihres Hinweises auf das Niedersächsische Nachbarschaftsrecht im Zusammenhang mit der Frage gehen wir davon aus, dass sich sowohl Ihre Wiese als auch das neue Wohngebiet im Bundesland Niedersachsen befinden. Danach gilt zunächst, dass derjenige, der den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten muss, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks durch Bodenbewegungen ausgeschlossen ist (§ 26 NNachbG). Zu den Bodenbewegungen zählt beispielsweise das Abschwemmen des Bodens infolge Niederschlag auf das benachbarte Grundstück. Dieser Wirkung von Natureinflüssen oder sonstiger Beeinträchtigungen der Stabilität im Grenzbereich sollen...