Kopfweiden in Grabenböschung

Meine Weide grenzt an einer Seite an einen Graben, den die Stadt räumt. Jetzt hat der Grundnachbar auf der anderen Grabenseite bis fast zur Mitte der Böschung Kopfweidenstecklinge gesetzt. Ist das erlaubt? Die Grabenmitte ist wahrscheinlich die Grenze.

Der Graben entwässert vermutlich die angrenzenden Grundstücke. Damit fällt er unter den Gewässerbegriff des Landeswassergesetzes (LWG), was Auswirkungen auf die Unterhaltung hat. Fließende Gewässer im Sinne des Gesetzes sind oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen (§ 2 Abs. 2 S.1 LWG NRW). Die Unterhaltung der fließenden Gewässer obliegt den Anliegergemeinden. Haben Wasserverbände die Gewässerunterhaltung übernommen, obliegt ihnen die Gewässerunterhaltung. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, da Ihre Stadt den...