Klettergerüst für Blumen erlaubt?

Auf meiner Gartenseite möchte ich an der verklinkerten Garagenwand des Nachbarn (die Außenkante ist Grundstücksgrenze) ein Klettergerüst für meine Gartenpflanzen andübeln. Benötige ich sein Einverständnis?

Die Garagenwand Ihres Nachbarn ist rechtlich als Grenzwand (§ 19 Nachbarrechtsgesetz NRW) einzustufen, da sie unmittelbar ab der Grenze zu Ihrem Grundstück errichtet ist. Nach § 20 darf der Nachbar einen Anbau an die Grenz­wand errichten, wenn der Eigentümer der Wand schriftlich einwilligt. Anbau ist nach § 12...