Kleintierhaltung in der Siedlung?

Ich wohne in einer Siedlung am Dorfrand und bin kein Landwirt. Darf ich für den Eigenbedarf auf meinem Hausgrundstück ein paar Hühner, ein bis zwei Ziegen und zwei Schweine halten?

Nach § 14 Baunutzungsverordnung sind in Baugebieten unter­geordnete Nebenanlagen zulässig, die den Nutzungszweck der im Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebietes selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Zu diesen Neben­anlagen gehören auch solche für Kleintierhaltung. Zulässig wäre ­Ihre Kleintierhaltung also dann, wenn die Anlage in ihrer Funktion als auch in ihrem Erscheinungsbild der...


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