Kirsche zu nah gepflanzt

Mein Nachbar hat eine Säulen-Süßkirsche mit einem Abstand von 90 cm zu meiner Grundstücksgrenze gepflanzt. Welchen Grenzabstand muss er in NRW im Baugebiet einhalten?

Das Gesetz schreibt zu den Grenzabständen für bestimmte Bäume vor, dass mit Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie mit Süßkirschbäumen ein Abstand von 2 m von der Grundstücksgrenze einzuhalten ist (§ 41 Abs.1 Nr. 3 a) NachbG NRW). Im Unterschied zu den Kernobstbäumen kommt es bei den Süßkirschbäumen also nicht darauf an, ob sie auf stärker oder schwächer...