Kirche will Bäume nicht entfernen

Neben meinem Acker ist Wald. Er gehört der Kirchengemeinde. Sträucher sind aufgeschlagen. Sechs Bäume stehen 0,50 m auf meinem Acker. Die Kirche meint, sie müsse die Bäume nicht entfernen, das sei Gewohnheits­recht. Nur die überhängenden Äste hat man teils abgeschnitten. Was kann ich tun?

Auf Waldgrundstücken ist zu benachbarten landwirtschaftlich, gärtnerisch oder durch Weinbau genutzten Grundstücken ein Streifen von 1 m Breite von jedem Baumwuchs und ein weiterer Streifen von 3 m Breite von Baumwuchs über 2 m Höhe frei zu halten. Mit Pappelwald ist ein Abstand von 6 m einzuhalten. Das bestimmt das Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbarRG NRW).

Einschränkung: Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung, die einen geringeren als den genannten Abstand nach § 40 NachbarRG einhält, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs...