Keine Mittagsruhe im Außenbereich?

Vor Jahren hat ein Rentner­ehepaar den benachbarten Resthof gekauft. Die Leute kommen aus der Stadt. Jetzt haben sie sich beschwert, dass ich mittags mit der Motorsäge arbeite. Sie meinen, die Mittagsruhe sei auch im Außenbereich einzuhalten. Stimmt das?

Die Vorstellung, dass auf Ihrem Nachbargrundstück zwischen 13 und 15 Uhr für bestimmte Tätigkeiten eine „Mittagsruhe“ einzuhalten ist, ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW)...