Keine Mittagsruhe?

Die Satzung unserer Stadt sieht eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vor. Die Satzung gilt nicht für landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten. Nun habe ich eine Mahnung des Ordnungsamtes erhalten. Brennholz sägen und Rasen mähen seien keine betrieblichen Tätigkeiten. Darf ich diese Arbeiten mittags nicht mehr ausführen? Sollte ich klagen?

Nach der Satzung Ihrer Stadt ist die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr nur in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten einzuhalten. In diesen Gebieten ist jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärm­entwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von motorbetriebenen Rasenmähern, das Holzhacken und Ähnliches. Dies gilt...