Keine freie Sicht?

Mein Nachbar hat an der Grenze zur Straße einen Gartenzaun errichtet. Da ich mit dem Pkw rückwärts aus der Garage fahren muss, kann ich nun den Verkehr nicht einsehen. Wie hoch darf der Zaun sein?

Grundsätzlich darf Ihr Nachbar an seiner Grundstücksgrenze eine Einfriedigung errichten. Die Gemeinde gibt durch Satzung häufig Regelungen vor, welche Art des Zaunbaus und welche Höhe in Wohngebieten ortsüblich ist. Sollte in Ihrem Fall eine solche Satzung nicht existieren, greifen die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes NRW. Danach muss eine Einfriedigung ortsüblich sein. Lässt sich eine Ortsüblichkeit nicht feststellen, darf eine etwa...