Kahlschlag auf Nachbars Fläche

Meine 60-jährigen Fichten grenzten an gleichalte Fichten. Dann wurde der Wald verkauft. Der neue Eigentümer rief einen Tag, bevor er auf 2 ha einen Kahlschlag vornahm, an und wir vereinbarten einen Termin. Doch als ich eintraf, war die Grenze freigeschnitten. Nun fallen meine Bäume, sobald starker Wind auftritt. Der Nachbar will Weihnachtsbäume anpflanzen. Kann ich mich wehren?

Gegen den Kahlschlag ist nach derzeitiger Gesetzeslage forstrechtlich nichts einzuwenden. Hierbei gehen wir davon aus, dass die Kahlschlagfläche nicht einer Kahlschlagbeschränkung etwa durch naturschutzrechtliche Vorgaben unterliegt.
Ihr Nachbar hat aber zum Schutz benachbarter Waldbestände die Verpflichtung, sich vor Durchführung der Maßnahme mit dem benachbarten Waldbesitzer abzustimmen (§ 48 Landesforstgesetz NRW). Dies sollte ja offensichtlich im Rahmen...