Kadavertonne stinkt unerträglich

Unser Nachbar hat seine Kadavertonne 40 m entfernt zu unserer Terrasse und 5 m zur Grenze aufgestellt. Die Gerüche bei hohen Temperaturen sind unerträglich. Laut Veterinäramt muss der Schweinehalter den Behälter nur am Wochenende auf seinen Hof zurückstellen. Müssen wir diese massive Geruchsbelästigung dulden?

Grundsätzlich sind Kadaverbehälter als ortsfeste Behälter unter 50 m³ in der Regel baugenehmigungsfrei. Meistens werden sie jedoch von der Genehmigung umfasst, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit seinem Stall erteilt wurde und werden hierin mitgeregelt. Allerdings finden sich in den gesetzlichen Vorschriften keine speziellen Abstandsvorschriften für die Kadaverbehälter von Grenzen. Die Landesbauordnung sieht einen Abstand von 2 m von der Grundstücksgrenze allgemein als ausreichend vor.

Geruchsbelästigungen aus...