Der Versorger muss keinen Grenzabstand einhalten, Sie müssen die Kabel ohne Abstand zu Ihrer Eigentumsfläche dulden.
Es gibt im Gesetz (Niederspannungsanschluss-Verordnung und Energiewirtschaftsgesetz) Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen Sie Stromkabel auf Ihren Eigentumsflächen dulden müssen. In Ihrem Fall werden die Kabel jedoch in einer kommunalen Fläche verlegt. Gegenüber den Kommunen bestehen besondere Duldungsansprüche der Stromnetzbetreiber. Grenzabstände zu Ihrem Eigentum sind nicht vorgesehen.
Davon unberührt bleibt die Frage, ob von Stromkabeln Immissionen ausgehen. Dies ist in der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung geregelt und von dem Stromnetzbetreiber zu beachten. Eine Abstandsverpflichtung zu anderem Grund und Boden ergibt sich aber auch daraus nicht.