Jährliche Pacht für fremde Leitung?

Der Nachbar möchte die Leitungen für Strom und Wasser für seinen Stallneubau über unseren Acker legen. Die Gemeinde verlangt, dass der Graben (150 m lang) im Abstand von 5 m parallel zur Grundstücksgrenze (Weg) verlaufen soll. Deshalb wollen wir einer Absicherung durch eine Grunddienstbarkeit mit Einmalzahlung nicht zustimmen. Wir möchten einen Vertrag mit jährlicher Pachtzahlung. Was müsste ein solcher Vertrag enthalten? Welcher Preis wäre angemessen?

Allgemeine Entgelttarife für die Duldung von Leitungsrechten gibt es nicht. Solche bestehen nur, wenn eine gesetzliche Duldungspflicht besteht. Dies ist etwa der Fall bei Wasserleitungen, die von Kommunen verlegt werden (Landeswassergesetz) sowie bei Strom- und Gasleitungen (Energiewirtschaftsgesetz). Dort besteht ein gesetzliches Enteignungsrecht, wobei das Gesetz hinsichtlich der Entschädigung etwa 20 % des Bodenverkehrswertes als Ausgleich dafür annimmt, dass der Grund und Boden mit einer Dienstbarkeit belegt ist.

Darüber hinaus gibt es bei Stromkabeln, die dem örtlichen Versorgungsnetz...