Ist das Ruhestörung?

Damit das Gras nicht in meine Weidezäune (Pferdehof) wächst, schneide ich es mit einer handgeführten Motorsense zurück. Jetzt hat ein Nachbar die Polizei gerufen. Der Polizist meinte, um diese Uhrzeit dürfe ich nicht mehr mit der Motorsense arbeiten. Es war noch keine 22 Uhr. Gelten für diese Geräte andere Zeiten (Nachtruhe)?

Im öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht ist der Schutz vor Lärm verankert. Je nach Lärmquelle und Lärmart gelten unterschiedliche Vorschriften. Generell gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Unnötiger Lärm soll vermieden werden.
In NRW gilt an erster Stelle das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW. Der § 9 bestimmt den Schutz der Nachtruhe. Von 22 bis 6 Uhr sind alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Ausnahmen gelten nur für Ernte- und Bestellarbeiten in der Landwirtschaft sowie für im...