Hund an die Leine?

Der Mieter auf unserem Hof hält einen 30 kg schweren Labrador. Beim Einzug hatten wir zugesagt, dass er einen gut erzogenen Wachhund halten darf. Jetzt nehme ich tageweise meine Enkelin in Obhut. Nie kann ich das Kind aus dem Auge lassen. Der Hund springt mich, das kleine Kind und Radfahrer ständig an. Meine Bitte, das Tier außerhalb der Wohnung an die Leine zu nehmen, ignoriert der Mieter. Der Hund müsse ja laufen und spielen dürfen.

Wie Sie als Vermieter das Problem lösen können, hängt zunächst von den Regelungen im Mietvertrag ab. Haben Sie beispielsweise vertraglich eine ­Hundehaltung ohne Widerrufsvorbehalt auf der Hofstelle erlaubt, müssen Sie typische Begleitumstände der Hundehaltung hinnehmen....