Hoher Gitterzaun an der Grenze?

Vor etwa 50 Jahren hatten wir mit dem Nachbarn auf der Grenze im Wohngebiet einen Maschendrahtzaun errichtet. Mittlerweile ist er mit Efeu zugerankt und gleicht einer Hecke. Nun wurde das Grundstück verkauft und der neue Nachbar möchte einen 1,90 m hohen Gitterzaun auf seiner Seite errichten. Ich befürchte, dass er die Zaun-Hecke dann nicht mehr stutzen kann.

Der Maschendrahtzaun wurde als gemeinsame Grenzeinrichtung auf der Grenze errichtet. Danach haben beide Nachbarn auf ihrem Grundstück die Hecke zurückgeschnitten. Dies sieht der Gesetzgeber bei einer gemein­samen Grenzeinfriedigung auch so vor.

Der neue Nachbar will nun einen 1,90 m hohen Gitterzaun errichten. Das darf er tun, zumal sich der Zaun entlang der Grenze, also auf seinem Grundstück, befinden soll. Auch bedarf der Gitterzaun keiner...