Hecke zurücksetzen?

Mein Nachbar hatte 1988 eine Hecke auf die Grenze neben meinem Acker gepflanzt. Damals forderte ich keinen Grenzabstand. Nun wurde das Grundstück verkauft. Kann ich vom neuen Eigentümer verlangen, dass er die alte Hecke 0,50 m zurücksetzt?

Leider nein. Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung, mit der ein geringerer als der gesetzliche Abstand eingehalten wird, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat (§ 47 Nachbarrechtsgesetz NRW). Dabei handelt es sich nicht um eine Verjährungs-, sondern um eine Ausschlussfrist. Das hat zur Folge, dass die Anpflanzung mit Ablauf der Frist rechtmäßig ist. Hierauf kann sich auch...