Sie können vom Besitzer der Fichten Schadenersatz fordern, wenn er erkennbar kranke Bäume entlang der Grenze nicht entfernt hat und einer dieser Bäume zum Beispiel durch einen Sturm auf Ihren Weidenzaun stürzt. Zeigen die Bäume jedoch keine Krankheitssymptome (etwa lichte Kronen oder abgestorbene Äste) und tritt dann ein Sturmschaden ein, werden Sie den Nachbarn kaum zur Haftung heranziehen können. In diesen Fällen liegt in der Regel höhere Gewalt vor; dann muss der Grundbesitzer nicht haften.
Reden Sie noch einmal mit dem Nachbarn. Weisen Sie ihn auch auf die Gefahr hin, dass Ihre Rinder von der Weide ausbrechen und großen Schaden etwa im Straßenverkehr anrichten können. Weist der Nachbar Ihr Anliegen zurück, sollten Sie eventuell einen Förster oder Baumsachverständigen einschalten. Das aber müssen Sie selbst entscheiden.