Güllebehälter gegen Baugebiet?

In unserer Nachbarschaft haben zwei Landwirte ihre Tierhaltung aufgegeben. In ihren Güllebehältern wird Biogassubstrat zwischengelagert. Spielen auch diese Behälter beim Immissionsschutz eine Rolle, sodass sie ein von der Gemeinde geplantes Baugebiet verhindern können? Dürfen die Landwirte ihre Behälter weiternutzen, auch wenn das Substrat von einem Gewerbebetrieb kommt?

Die Festlegung eines Immissionsradius dient dem Bestandsschutz einer genehmigten Anlage; er soll verhindern, dass immissionsempfindliche Nutzungen so nah heranrücken, dass der Betreiber der Anlage als Verursacher der Immission gezwungen werden kann, den Betrieb der Anlage einzuschränken oder aufzugeben.
In diesem Sinne kann nicht nur eine genehmigte Tierhaltung, sondern auch ein Güllebehälter die Einhaltung eines bestimmten Abstandes zur nächsten Wohnbebauung fordern, mithin ein...