Grenzzaun weg?

Seit Jahren nutzen wir eine Grünlandfläche nur noch als Wiese (Schnittnutzung). Der Nachbar nutzt seine Fläche als Mähweide. Ein Zaun steht genau auf der Grenze. Er ist morsch, wir möchten ihn entfernen. Der Nachbar meint, wir müssten uns weiter an der Instandhaltung beteiligen.

Jeder Eigentümer kann mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren. Er kann es mit einem Zaun versehen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück stehende Einfriedigungen darf der Eigentümer be­seitigen.

Etwas anderes gilt, wenn der Zaun auf der Grenze unter Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes errichtet worden ist. Dann kann es sich um eine Grenzeinrichtung handeln.

Werden nach § 921 BGB zwei Grundstücke etwa durch einen Rain, Graben, eine Mauer, Hecke oder eine andere Einrichtung voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer beider Grundstücke zur Benutzung der...