Grenzsteine weg

Wir hatten unseren Hof an einen Wasserbeschaffungsverband verpachtet, der die Flächen an 16 Landwirte unterverpachtete. Nach Ablauf des Vertrages haben wir festgestellt, dass viele Grenzsteine fehlen. Sie waren aufgrund einer Flurbereinigung vor Pachtbeginn vorhanden. Der Verband meint, er könne nicht feststellen, wann und durch wen die Steine weggekommen seien. Müssen wir uns damit abfinden?

Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht (§ 596 Abs. 1 BGB). Daher muss der Pächter die Grenzsteine wieder setzen, wenn er sie im Laufe der Pachtzeit entfernt hat.

Allerdings müssen Sie beweisen, dass die...