Grenzsteine sind zugeschüttet

Eine Tiefbaufirma hat einen unbefestigten Weg 40 cm mit Schotter aufgefüllt. Jetzt sind mehrere Grenzsteine verschüttet, ein Stein wurde umgefahren, ein weiterer ist ganz weg. Zudem können wir den Weg wegen der Aufkantung kaum noch als Wendeweg nutzen. Muss die Firma alles wieder in Ordnung bringen? Unsere Stadt gibt keine Auskunft.

Festgestellte Grundstücksgrenzen werden durch Grenzzeichen (etwa Grenzsteine) dauerhaft und sichtbar gekennzeichnet (Abmarkung). Die Grenzzeichen dürfen nur von den zuständigen Katasterbehörden bzw. öffentlich vereidigten und bestellten Vermessungsingenieuren angebracht oder entfernt werden. Gemäß § 17 Abs. 6 des Vermessungs- und Katastergesetzes...