Grenzstein wieder einsetzen?

Leserfrage: Ein Nachbar hat bei Baggerarbeiten den Grenzstein ausgegraben. Muss der Grenzstein wieder eingemessen werden? Worauf sollten wir sonst noch bestehen?

Wochenblatt-Leser Martin J. in A. fragt: Ein Nachbar hat bei Baggerarbeiten den Grenzstein zu unserem Waldgrundstück ausgegraben und will ihn nun einfach wieder einsetzen. Der exakte Standort ist aber nicht mehr auszumachen. Wie sollen wir verfahren? Was ist das Entnehmen eines Grenzsteines für ein Vergehen? Muss der Grenzstein wieder eingemessen werden? Worauf sollten wir sonst noch bestehen?

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, antwortet: Zum Wiedereinsetzen des Grenzsteins ist ausschließlich die örtlich zuständige Katasterbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt befugt. Diese führt die Arbeiten entweder durch eigenes Personal oder durch beauftragte, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/-innen aus. Das...