Grenzstein ausgepflügt

Kann ich dem Pächter kündigen, wenn er sich weigert, das Neusetzen eines Grenzsteins durch einen Vermessungstechniker zu bezahlen? Ich kann bildlich nachweisen, dass er den Grenzstein ausgepflügt hat. Wie gehe ich gegen den Pächter vor?

Sie wollen das Pachtverhältnis vorzeitig beenden, weil der Pächter sich weigert, die Kosten für das Neusetzen des Grenzsteines zu tragen. Unter engen Voraussetzungen wäre eine „außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ nach §§ 594e, 543 BGB möglich. Danach kann ein Pachtverhältnis außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn „dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Pachtverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“ Ein wichtiger Grund liegt...