Grenze überbaut

Wir bewirtschaften einen Gartenbaubetrieb. Ein Berufskollege hat an einer Grundstücksseite eine Biogasanlage gebaut. Bei Einmessung der Grenzen wurde festgestellt, dass ein 1996 gebautes Gewächshaus des Berufskollegen etwa 250 m2 auf meinem Acker steht. Wie können wir die Angelegenheit bereinigen?

Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat (§ 912 BGB). In diesen Fällen ist der Nachbar durch eine Geldrente zu entschädigen. Für deren Höhe ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.

Wir gehen davon aus, dass...