Grenzabstand von Wanderhütte?

Die Gemeinde hat neben meinem Acker eine Wanderhütte aufgestellt. Laut Zeichnung hätte sie 3 m Abstand einhalten müssen, tatsächlich sind es nur 2,20 m. Die Gemeinde behauptet, sie müsse überhaupt keinen Grenzabstand einhalten. Stimmt das? Was gilt für Wanderhütten?

Trotz der Abweichung zwischen dem Karteneintrag und dem tatsächlichen Standort der Wanderhütte treffen die Auskünfte der Gemeinde zu. Mit einem Grenzabstand von 2,20 m ist den gesetzlichen Vorgaben genüge getan.

Bei der Wanderhütte handelt es sich im baurechtlichen Sinne um ein Gebäude. Gebäude sind nach der Landesbauordnung bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können. Sie sind unter...