Grenzabstand im Wald?

Mein Waldnachbar hat seine Fläche, 2 ha, abgeholzt. Muss er bei der Neuanpflanzung zum Beispiel mit Fichten oder Lärchen einen Grenzabstand zu meinem Wald einhalten?

Der Grenzabstand, der bei der Aufforstung von Wäldern zu beachten ist, ist in § 40 NachbG NW festgelegt. Unter Wäldern versteht das Gesetz Grundstücke, die wesentlich für die Gewinnung von Holz bestimmt sind und über eine gewisse größere räumliche Ausdehnung verfügen. Wir gehen davon aus, dass die genannten Grundstücke von ihrer Größe und Zweckbestimmung...