Grenzabstand auch bei Weihnachtsbäumen?

In Folge 37/20 in der Frage „Wildschutzzaun auf die Grenze?“ wird berichtet, dass der Waldnachbar mit seinem Zaun 0,50 m von der Grenze zu einer Mähweide zurückbleiben muss. Gilt der Zaunabstand gegenüber Grünland auch, wenn der Nachbar eine Weihnachtsbaum-kultur auf seiner Fläche angelegt hat?

Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Grünlandfläche im Außenbereich befindet. Das ist wichtig, da die Einfriedigung von der Grenze eines Grundstücks, das außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt ist, 0,50 m zurückbleiben muss. Der Mindestabstand gilt nur dann nicht, wenn sich die Nachbarn auf einen abweichenden Standort einigen, dass das Nachbargrundstück in gleicher Weise wie das einzufriedigende Grundstück bewirtschaftet wird oder auf der benachbarten Fläche...