Grenzabstände in Niedersachsen

Ich habe ein Hausgrundstück in Niedersachsen verkauft. Den angrenzenden Acker (verpachtet) habe ich behalten. Der neue Hausbesitzer möchte nun eine Hecke und Bäume an der Grenze zum Acker pflanzen. Welche Abstände muss er beim Pflanzen einhalten?

Falls Sie sich mit Ihrem neuen Nachbarn nicht über einen Standort von Hecke und Einzelbäumen verständigen können, gelten die Vorgaben des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (NNachbG) vom 31. März 1967 in der aktuell geltenden Fassung. Danach sind mit Bäumen und Sträuchern je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände vom Nachbargrundstück einzuhalten:

a) bis zu 1,20 m Höhe 0,25 m,

b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m,

c) bis zu 3 m...