Grenzabstände für Bienenvölker?

Ein Imker stellte sein Bienenvolk ca. 2 bis 3 m von einem Wirtschaftsweg entfernt an einer Ackerfläche auf. Die Haltestelle des Schulbusses ist 400 m entfernt. Beim Schwärmen der Bienen wurde ein Mitarbeiter von mir, der auf dem gegenüberliegenden Feld arbeitete, von einer Biene gestochen. Gibt es Grenzabstände, die mit Bienenvölkern einzuhalten sind?

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, in welchem Abstand zu Feldwegen oder Nachbargrundstücken ein Imker wie viele Bienenvölker aufstellen darf. Bienenhaltung ist privilegiert, nur erhebliche Beeinträchtigungen können zu einer Reduzierung der Bienenhaltung oder gar zum Verbot führen. Dies kommt allerdings sehr selten vor und muss von einem Gericht bestimmt werden. Der Imker benötigt aber natürlich die Zustimmung des Grundstücksbesitzers oder Pächters. Ohne die Erlaubnis dürfen Bienenstände nicht auf der Fläche aufgestellt werden.

Zudem hat ein Imker alles zu unternehmen, um Beeinträchtigungen, die von seiner Bienenhaltung auf andere Bürger ausgehen könnten, so gering wie möglich zu halten. So sollte er die Völker nach guter imkerlicher Praxis führen und sanftmütige, schwarmträge Herkünfte halten.

Für den Abstand des Bienenstandes von der Grundstücksgrenze gibt es jedoch Richtwerte. So sollten im besiedelten Bereich für den Bienenstand ca. 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten und die Abflugrichtung der Bienen über das eigene Grundstück geführt werden. Dies lässt sich durch die Ausrichtung der Fluglöcher gen Süden oder durch entsprechende Bepflanzung mit Hecken oder Büschen erreichen. Auch Paneele oder Strohmatten vor den Fluglöchern bewirken, dass Bienen schnell an Höhe gewinnen.

Ferner sollte die Zahl der Bienenvölker an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Zu viele Völker führen zu einem höheren Maß an Beeinträchtigungen. Wir gehen im ländlichen Bereich im Allgemeinen von maximal 10 bis 15 Völkern je Bienenstand aus. Mehr Bienenvölker sollten an einem Ort nicht gehalten werden. Im besiedelten Bereich empfehlen wir in Gärten unter 200 m2 keine Bienenhaltung und darüber hinaus je 100 m2 Garten ein Bienenvolk, maximal jedoch sieben Völker. Aber auch hier ist die Situation vor Ort entscheidend, damit die Beeinträchtigungen minimiert werden. Da sich die örtlichen Gegebenheiten an dem von Ihnen erwähnten Wirtschaftsweg von der Ferne aus nicht beurteilen lassen, ist nur eine grundsätzliche Antwort möglich. Ist ein genügender Sichtschutz vor den Bienenvölkern zum Wirtschaftsweg angebracht, kann die Distanz akzeptiert werden. Schön wäre es, wenn der Imker seinen Bienenstand etwas weiter in das Gelände verlegen könnte.

Die 400 m entfernte Bushaltestelle wird durch die Bienenhaltung in keiner Weise beeinträchtigt. Fühlen sich die Schüler durch Insekten gestört, so handelt es sich in der Regel ausschließlich um Wespen, die sich für Abfalleimer mit Saft- oder Eisresten interessieren. Hier kann durch entsprechendes Verhalten der Schüler die Stichgefahr gebannt werden.

Der Mitarbeiter auf der Ackerfläche gegenüber dem Bienenstand kann von einer Biene des Imkers gestochen worden sein. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Zufallsereignis, das unabhängig von der Nähe des Bienenstandes immer geschehen kann. Auch hier ist zu fragen, ob es sich wirklich um eine Biene oder doch um eine Wespe gehandelt hat.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Bienenhaltung nur mit Einverständnis und Akzeptanz der Nachbarn sinnvoll ist. Ein Imker ist gut beraten, Rücksicht auf deren Empfindlichkeit zu nehmen. Ein Glas Honig zur rechten Zeit bewirkt manchmal Wunder.