Grabenböschung zu nah am Acker?

Zwischen meinem Acker und der Straße verläuft ein Wegeseitengraben. Die Grenze wird durch Grenzsteine in der Böschung markiert. Leider kann ich meine Fläche nicht bis zur Grenze bewirtschaften, weil kaum Abstand zur Grabenböschung besteht. Wie weit muss die Oberkante von meinem Acker entfernt bleiben?

Zu einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße gehört nach § 2 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW neben der Fahrbahn der Straßenkörper; zum Straßenkörper zählen unter anderem die Böschungen, Gräben und Entwässerungsanlagen.

Nach § 903 BGB ist jeder Eigentümer eines Grundstückes befugt, mit seinem Eigentum im Rahmen der Gesetze nach Belieben zu verfahren und andere von dessen ­Nutzung auszuschließen. Insoweit kann die Stadt die Straße einschließlich des für die Entwässerung erforderlichen Seitengrabens mit der Böschung bis zur Grenze des benachbarten Grundstückes errichten.

Nach dem Nachbarrechtsgesetz...