Graben zu nah an Ackergrenze?

Mein Nachbar baut gerade einen Geflügelstall. Das Gelände ist leicht hängig. Oberhalb der Baufläche ist mein Acker. Damit das Regenwasser nicht in den Stall läuft, hat der Nachbar ohne Absprache einen 150 m langen Graben, 50 cm tief, auf seiner Fläche ausheben lassen. Dabei hat er keinen Grenzabstand eingehalten. Muss ich das dulden? Benötigt er eine Genehmigung?

Bei der Herstellung oder wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers handelt es sich nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um einen Gewässerausbau, der einer Genehmigung bedarf. Herstellung bedeutet die erstmalige Schaffung eines Gewässers, wozu auch das Anlegen von Entwässerungsgräben zählt. Die Landeswassergesetze können jedoch kleine Gewässer von untergeordneter Bedeutung von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen. Dann gelten die Genehmigungspflichten nicht.

§ 2 Abs. 2 des Landeswassergesetzes NRW (LWG) bestimmt hierzu Folgendes. Fließende Gewässer im Sinne des LWG sind oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen. Grundsätzlich sind also nach dem LWG Entwässerungsgräben, welche der Entwässerung der...