Geschotterter Weg bis an den Acker?

Für Bau und Wartung eines Windparkes wurde ein städtischer Weg ausgebaut. Weil die Grenze ungerade ist, wurde der Weg an den meisten Stellen bis direkt an bzw. teils über die Grenze geschottert. Deshalb kann ich meinen Acker jetzt nicht mehr voll bewirtschaften. Hätte der Parkbetreiber einen Mindestabstand mit der geschotterten Fläche einhalten müssen?

Nein. Daher muss der Windparkbetreiber Ihnen auch keinen Ausgleich für eine Abstandsfläche zahlen. Nach § 903 BGB darf jeder Eigentümer mit seinem Grundstück im Rahmen der Gesetze nach Belieben verfahren und andere von dessen Nutzung ausschließen. Der Eigentümer der Wegefläche darf diese also schottern und bis zur Grenze befahren, nicht aber darüber hinaus.

Nun hat der Parkbetreiber teils über die Grenze hinaus geschottert. Hier steht Ihnen ein Entfernungsanspruch und unter Umständen Schadenersatz zu....