Geräteschuppen: Nachbar hat unsere Fläche überbaut

Wir haben alle Flächen verpachtet. Ein Pächter hat uns jetzt informiert, dass ein Nachbar Holzbauwerke ohne Fundament auf unserem Grund errichtet hat. Er nutzt etwa 600 m2 unseres Eigentums. Können wir den Abriss fordern? Gibt es ein Gewohnheitsrecht?

Soweit der Nachbar von seinem Grundstück aus über die gemeinsame Grenze hinaus Gebäude errichtet hat, richten sich Ihre zivilrechtlichen Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 912 Abs. 1 BGB lautet: „Hat der Eigentümer eines Grundstückes bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.“

Und in § 912 Abs. 2 BGB heißt es: „Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenz­überschreitung maßgebend.“

Aus dem...