Gatter und Zäune stehen am Weg

In unserer Gemeinde stehen Gatter und Zäune direkt an den Wirtschaftswegen. Deshalb kann unser Verband die beidseitig eingezäunten Wege nicht mehr abgraden. Welchen Abstand müssen Gatter und Zäune zu land- und forstwirtschaftlichen Wegen einhalten? Was gilt laut Flurbereinigungsplan, Forstgesetz oder Nachbarrechtsgesetz?

Unterhaltungsmaßnahmen an Wegen kann man nur ausführen, wenn sie auf dem gesamten Wegekörper ungehindert möglich sind. Das trifft neben den Maßnahmen der Wegeunterhaltung, bei denen es regelmäßig zum Einsatz von Grader oder Walzen kommt, insbesondere auf Wegeinstandsetzungsmaßnahmen zu, die häufig größere Schäden betreffen und oftmals mit Anfuhr und Einbringung von Wegebaumaterial verbunden sind. Zu dem Wegekörper gehören neben der Fahrbahn auch die Seitenstreifen und Böschungen, Gräben und sonstigen Bauwerke wie Mauern, Brücken oder Durchlässe. In all diesen Bereichen dürfen die benachbarten Flächenbesitzer keine Zäune errichten, da sie ansonsten auf der Wegeparzelle stünden.

Aber auch direkt angrenzend an den Weg kann ein Zaun die Arbeiten erschweren oder in den Randbereichen bei Einsatz schweren Geräts ausschließen....